Mitführen einer A1-Bescheinigung für Dienstreisen ins EU-Ausland

Europa 01

In letzter Zeit wird in einigen Mitgliedstaaten verstärkt kontrolliert, ob die erforderliche A1-Bescheinigung bei grenzüberschreitender Erwerbstätigkeit mitgeführt wird. Die geänderte Verwaltungspraxis ist auf neue nationale Vorschriften der Mitgliedstaaten zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und Lohndumping im Transportsektor zurückzuführen. Dies betrifft aktuell insbesondere die Niederlande, Frankreich und Österreich. Das Rundschreiben gibt Auskunft über den Sachstand zur Notwendigkeit für Beamte, Angestellte des öffentlichen Dienstes sowie kommunale Mandatsträger bei (auch kurzfristigen) Dienstreisen ins EU-Ausland eine sog. A1-Bescheinigung mitzuführen.

LKT Rundschreiben Nr. 326/2019 [PDF-Dokument: 55 kB]

17.06.2019